Kann ich auch wieder ausziehen, wenn es mir nicht gefällt oder wenn sich andere Möglichkeiten ergeben?
Sie können den Pensionsvertrag innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit kündigen und wieder in Ihr altes Zuhause oder in eine andere Institution ziehen.
Wenn es soweit ist, dass ich sterbe, werde ich dann in ein Krankenhaus verlegt?
Wenn Sie das wünschen und wenn es medizinisch vertretbar ist, können Sie in Ihrem Zimmer sterben. Wir leisten Palliativpflege und können Sie bis zum Ende begleiten.
Wer unterstützt mich, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann?
Sorgen Sie für so einen Fall rechtzeitig vor. (Beratung bezüglich Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Vollmacht, Anordnungen für den Todesfall, Testament / aufzeigen, in welchen Fällen Einbezug der KESB angezeigt ist)
Können mich Angehörige auch gegen meinen Willen ins Alterszentrum bringen?
Nein. Solange Sie handlungsfähig sind, ist es einzig und allein Ihre Entscheidung, ob Sie einem Heimeintritt zustimmen oder nicht.